Externer Datenschutzbeauftragter


Kompetenz in Datenschutz – praxisnah und zukunftssicher

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere branchenspezifische Regelungen setzen Unternehmen klare Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Dazu gehören hohe Anforderungen an Datensicherheit, Dokumentation sowie – in vielen Fällen – die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO bzw. § 38 BDSG.

Unternehmen können diese Funktion intern oder extern besetzen. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet dabei viele Vorteile:

  • Kalkulierbare Kosten, da nur der tatsächlich erbrachte Aufwand abgerechnet wird
  • Keine zusätzlichen Fortbildungskosten für interne Mitarbeiter
  • Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes eines internen Datenschutzbeauftragten, stattdessen gelten die vertraglichen Vereinbarungen

Unsere Experten sind DSGVO-zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit langjähriger praktischer Erfahrung. Wir halten unser Fachwissen ständig auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Unser Ansatz: pragmatische, realistische Lösungen, die Ihre Geschäftsprozesse unterstützen – statt sie zu blockieren. Wir sorgen dafür, dass Datenschutz effektiv, praxisnah und rechtssicher umgesetzt wird