Datenschutzmanagement


Sie benötigen Unterstützung bei Ihrem Datenschutzmanagement? Wir helfen Ihnen gerne!

Die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen im Bereich Datenschutz sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Damit einher gehen umfangreiche Organisations- und Dokumentationspflichten. Faktisch ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein strukturiertes Datenschutzmanagementsystem zu etablieren – auch kleinere Betriebe ohne benannten Datenschutzbeauftragten.

Ein Datenschutzmanagementsystem dient dazu, gesetzliche Vorgaben systematisch zu planen, umzusetzen, zu steuern und regelmäßig zu überprüfen. Es umfasst unter anderem alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, regelt interne Prozesse und kontrolliert deren Wirksamkeit. Konkrete Vorgaben zur praktischen Umsetzung macht der Gesetzgeber jedoch nur in Teilen.

Zu den grundlegenden Bestandteilen eines Datenschutzmanagements gehören unter anderem:

  • Klare Definition von Verantwortlichkeiten
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
  • Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte
  • Lösch- und Aufbewahrungskonzepte
  • Risikobewertungen und Datenschutzanalysen
  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen

Wir konzipieren und implementieren für Ihr Unternehmen ein Datenschutzmanagementsystem – vollständig oder gezielt für einzelne Bausteine. Dabei setzen wir die Anforderungen aus DSGVO und BDSG passgenau um und begleiten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Weg zu einem effektiven und praxisnahen Datenschutzmanagement.